Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

Informationen zum Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (steuVE)

Die Elektrifizierung des Wärme- und Verkehrssektors nimmt immer mehr zu. Der wachsende Zubau von Wärmepumpen und Ladeinfrastrukturen für E-Mobility stellen für die regionalen Stromnetze eine große Herausforderung dar. Netzbetreiber müssen stets das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch sicherstellen, um das Netz optimal auszulasten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde daher nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen zur Integration von steuVE zu treffen. Die Festlegungen der BNetzA wurden am 27. November 2023 veröffentlicht und sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Die Regelungen bilden ein wichtiges Notfallinstrument zur Gewährleistung der Netzstabilität. Für die Möglichkeit einer netzorientierten Steuerung profitieren die Betreiber von steuVE im Gegenzug von einer Netzentgelt-Reduzierung.

Auf dieser Seite erhalten unsere Kunden, Installateure und Marktpartner alle wesentlichen Informationen zu den Regelungen für steuVE.

 

Wer ist von der Regelung betroffen?

Unter den Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtung“ fallen Speicher, Wärmepumpen, Klimageräte und nicht öffentliche Ladepunkte, die in der Niederspannung angeschlossen sind und eine Netzbezugsleistung von über 4,2 kW aufweisen.

Für Wärmepumpen und Klimageräte gilt eine Besonderheit:
Sofern hinter einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte angeschlossen sind, ist die Summe der Bezugsleistungen maßgeblich. Liegt die Summe über 4,2 kW, so müssen die Einzelanlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer steuVE rechnerisch zusammengefasst werden.

Die Teilnahme zur netzorientierten Steuerung ist sowohl für Betreiber als auch für alle Netzbetreiber verpflichtend.

 

Was bedeutet „Steuerung“ und wann darf der Netzbetreiber steuern?

Mit „Steuerung“ ist eine temporäre Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges der steuVE auf bis zu 4,2 kW („Dimmen“) gemeint. Der Haushaltsbezug ist von der Steuerung ausgenommen.

Bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes sind Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, die steuVE im betroffenen Netzbereich zu drosseln. Das nennt man „netzorientierte Steuerung“.

 

Welche Auswirkungen hat eine Steuerung beim Kunden?

Ein erforderlicher Steuerungseingriff zur Vermeidung einer Netzüberlastung ist für die betroffenen Betreiber von steuVE mit Komforteinschränkungen während der temporären Leistungsreduzierung verbunden. Solche Eingriffe werden auf das Mindeste begrenzt. Grundsätzlich ist unser Stromnetz für die aktuellen Herausforderungen ausgelegt.

 

Ist auch der Haushalts-Bezug von einer Steuerung betroffen?

Nein. Der Haushaltsbezug ist von der Steuerung ausgenommen. Es werden nur die steuVE geregelt.

 

Wie werden künftig Neuanlagen durch den Netzbetreiber gesteuert?

Die Anmeldung einer neuen steuVE erfolgt durch einen Elektroinstallateur über unser Anschlussportal.

Die netzorientierte Steuerung erfolgt zukünftig durch den Einbau eines intelligenten Messsystems mit einer Steuerbox als Steuergerät.

Die Steuerbox gibt eingehende Steuersignale des Netzbetreibers zur Leistungsreduzierung entweder über Schalt- bzw. Relaiskontakte direkt an Einzelgeräte aus („Direktsteuerung“) oder über eine digitale Schnittstelle an ein kundenseitiges Energie-Management-System weiter („EMS-Steuerung“).

Die Art der Steuerung liegt in der Verantwortung des Betreibers und muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Hinweis: Unabhängig davon, wann der Einbau der Steuerungstechnik stattfindet und der Netzbetreiber davon Gebrauch macht, wird eine Netzentgelt-Reduzierung gewährt.

 

Kann selbst produzierter Strom (z.B. aus PV-Anlage) während einer Steuerung weiter genutzt werden?

Mit einem Energie-Management-System („EMS-Steuerung“) ist das möglich. Neben dem reduzierten Strombezug aus dem Netz kann so auch selbst produzierter Strom aus einer Erzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage) für den Betrieb der steuVE (z.B. Wallbox) genutzt werden. 

Beispiel: Der Netzbetreiber gibt eine Leistungsreduzierung auf 6 kW vor, welche über ein kundenseitiges EMS verarbeitet wird. Eine vorhandene PV-Anlage produziert im gleichen Moment 5 kW. Die Wallbox als steuVE kann in diesem Moment für einen Ladevorgang 11 kW beziehen.

Welche Formen der Netzentgelt-Reduzierung gibt es?

  • Modul 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung 

Bei dieser Option gibt es eine jährliche Prämie für die flexible Steuerung der Anlage.

  • Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde

Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der steuVE. Voraussetzung dafür ist ein zusätzlicher Zähler für die steuVE.

Die Preise für Modul 1 und 2 sowie für Bestandsanlagen sind auf unserer Internetseite unter Netzentgelte Strom einsehbar.

Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt wie gehabt über den Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet die entsprechenden Preisbestandteile der oben genannten Module separat auszuweisen.

 

Welche Pflichten hat der Betreiber einer steuVE?

Der Betreiber ist dazu verpflichtet, seine steuVE anzumelden bzw. abzumelden und leistungswirksame Änderungen gegenüber dem Netzbetreiber anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Betreiber für die Umsetzung der Steuerbarkeit in der Kundenanlage verantwortlich. Änderungen der Steuerungsart (Direktsteuerung, EMS-Steuerung) sind dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Der Betreiber muss zudem die Umsetzung der Leistungsreduzierungen dokumentieren und für 2 Jahre vorhalten. Ein Nachweis über die Einhaltung der Steuerungsvorgaben ist sowohl der BNetzA als auch bei berechtigten Zweifeln dem Netzbetreiber vorzulegen.

 

Welche Regelungen gibt es für Bestandsanlagen?

 

Wechsel einer Bestandsanlage in die netzorientierte Steuerung

Sie haben eine steuVE, die bereits vor dem 01.01.2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchten in das neue Modell wechseln? Dann nutzen Sie unten stehendes Antragsformular.

Ob sich ein Wechsel lohnt oder welches Modul für Sie in Frage kommt, hängt von ihrem individuellen Verbrauch ab. Kontaktieren Sie hierzu ihren Energieberater oder Elektroinstallateur.

Bitte beachten Sie: Nach dem Wechsel ist eine Rückkehr in die bisherige Regelung nicht mehr möglich.

Für die netzorientierte Steuerung ist in der Regel eine Anpassung der Gerätesteuerung durch den Betreiber erforderlich.